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Firmensteuer in der Slowakei
Firmensteuer in der Slowakei

Steuer in der Slowakei

Sep 02 2016

In der Slowakei gibt es einen 19% Steuersatz für das Personeneinkommen. In Bezug auf Europa hat die Slowakei ein Standard-Steuersystem.

Die Einkommensteuer regelt sich nach dem Einkommensteuergesetz, wobei es in diesem Fall einen Unterschied zwischen der Steuer für natürliche und juristische Personen (im Folgenden als JP bezeichnet) gibt. Daraus folgt, dass die beiden Personen unterschiedliche Aufgaben haben. Die Zahlung der Einkommensteuer ist die Verpflichtung jedes Bürgers, dessen Einkommen in einem Kalenderjahr die festgelegte Grenze überschritt. Für das Jahr 2016 gilt, dass das Einkommen der Person im Jahre 2015 mehr als 1901, 67 € betrug.

Was die natürlichen Personen betrifft (im Folgenden als NP bezeichnet), ist es die am häufigsten gezahlte Steuer in der Slowakei. Für das Jahr 2016 gilt, dass das Einkommen der Person im Jahre 2015 mehr als 1901, 67 € betrug. Das Gesamteinkommen der NP enthält alle erzielten Erträge, die nicht steuerfrei sind. Meistens geht es um die Steuer des Gewerbetreibenden. Die Einkommensteuer wird in zwei Arten von Prozentsätzen aufgeteilt. Der erste Typ ist der Basissatz, bei dem die Einkommensteuer 19% beträgt. Dieser Satz gilt für Einkommen, die das Existenzminimum nicht 179-fach überschreiten. Der erhöhte Einkommensteuersatz beträgt 25% und gilt für die Einkommen, welche die bereits erwähnte Grenze überschreiten.

Der Gewerbetreibende muss eine Steuererklärung abgeben, deren Endtermin der letzte Tag des Monats März des Jahres nach dem Zeitraum ist, für den die Steuererklärung eingereicht wird. Für NP und Unternehmen gilt, dass wenn die Höhe der endgültigen Steuerschuld 2500 € übersteigt, sind sie verpflichtet, Vorauszahlungen zu zahlen, und zwar verhältnismäßig zur Höhe der Steuerpflicht.

Bei JP geht es meistens um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Sinne des Gesetzes werden jedoch auch Vereinigungen von NP und JP, Vermögensvereinigungen, Subjekte der kommunalen Selbstverwaltung sowie andere Subjekte wie z.B. gemeinnützige Organisationen als JP bezeichnet. Im Jahre 2016 gibt es einen einheitlichen Satz für alle NP, und zwar 22%. Eine JP muss auch mit der Steuerlizenz rechnen. Falls die JP kein Mehrwertsteuer-Zahler ist und einen Umsatz bis zu 500.000 € hat, beträgt die Steuerlizenz 480 €. Falls die JP ein Mehrwertsteuer-Zahler ist und einen Umsatz von bis zu € 500.000 hat, beträgt die Höhe der Steuerlizenz 960 €. Falls sich der Umsatz auf mehr als 500 000 € erhöht, und zwar unabhängig davon, ob die Person ein Mehrwertsteuer-Zahler ist oder nicht, zahlt sie eine Steuerlizenz in Höhe von 2880 €. Eine JP muss doppelte Buchhaltung führen und gibt eine Steuererklärung ab, die für sie als Steuerzahler bestimmt ist.

Ressourcen:
http://www.finance.cz/dane-a-mzda/dane-v-cr-a-v-eu/dane-v-eu/dane-na-slovensku/
http://podnikam.webnoviny.sk/dane-na-slovensku/

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Rudolf Palatický